Haftung des Sondereigentumverwalters und Informationspflichten im Wohnraummietvertrag

Doppelseminar
Seminarziele
Bei der Verwaltung von Sondereigentum stehen Aufwand und notwendige Qualifikation häufig in einem deutlichen Missverhältnis zur Entlohnung. Darüber hinaus droht bei einer Pflichtverletzung schnell die Haftung. Dieses Ganztags-Doppelseminar erklärt, wo die schlimmsten Haftungsfallen drohen und wie man sie umschifft. Außerdem wird darüber aufgeklärt, welche Informationspflichten den Vermieter – und auch den Mieter – vor, während und nach dem Wohnraummietvertrag treffen.
Seminarinhalt

Haftung des Sondereigentumverwalters

  • Sondereigentum und WEG – wo liegt die Grenze der rechtlichen Verantwortlichkeit
  • Versicherungspflichten – in eigener Sache oder nur im fremden Namen
  • Drittschutz des Verwaltervertrages – auch der Mieter oder nur der Sondereigentümer?
    • Position des BGH
  • Der Verwalter als rechtlicher „Störer“ – Umsetzung von Weisungen des Sondereigentümers
  • Fallstrick Mietverhältnis: Mieterhöhung, Modernisierung, Abmahnung, Kündigung
  • Der Sonderauftrag an den Verwalter
    • Versicherungsfälle
    • Schadensfälle
    • Havarie
  • Reichweite der Sondereigentumsverwaltung

Informationspflichten im Wohnraummietvertrag

  • Beschaffenheit der Mietsache: Zustand, Umgebung, Verhaltensregeln/Hausordnung
  • Vertragsparteien: Wer ist der Vermieter?
  • Ungewöhnliche Vertragsbedingungen
  • Geplante Baumaßnahmen: Modernisierungen, Instandsetzungen, Umfeldmaßnahmen
  • Mietpreisbremse: Ausnahmetatbestände
  • Energieausweis
  • Versicherungen
  • Datenschutz
  • Mängelanzeige, Schäden an der Mietsache
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de

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