Balkonkraftwerke: Was geht, was muss?

Bauliche Veränderungen durch den Mieter
Seminarziele
Am 16. Oktober 2024 wurde mit der Änderung des § 554 BGB Mietern das Recht eingeräumt, vom Vermieter die Zustimmung zur Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken zu erhalten, sofern ihm das zugemutet werden kann. Doch wann ist das der Fall? Welcher Gestaltungsspielraum bleibt dem Vermieter und was muss man sich gefallen lassen? Wie können Mieter und Vermieter beim Ernten von Sonnenenergie gemeinsam vorgehen? Das Seminar behandelt in diesem Zusammenhang den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität.
Seminarinhalt

Zustand und bauliche Veränderungen der Mietsache

  • Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses
  • Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter
  • Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters
  • Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung
  • (Un)zulässige Veränderungen an der Mietsache
  • Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
  • Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
  • Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubniserfordernis durch den Vermieter
  • Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache
  • Gesetzlich ausdrücklich und nicht geregelte Ansprüche

Solaranlagen

  • Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Dachsolaranlagen
    • mit Modernisierungsvereinbarung
    • mit Bezugsverträgen
    • im Mietvertrag mitvermietet

Praxistipps

  • Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen
  • Praxistipps zu vertraglichen Vereinbarungen
Anmeldung
Telefon 030/411 57 47 | Telefax 030/411 56 05 | eMail: info@fachseminare.de

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