ABO-Reihe: Mietrecht aktuell
Bleiben Sie auf der Höhe der Zeit – ein unbedingtes Muss Seminarziele
Im Wohnraummietrecht kann der Vermieter, anders als der Mieter, den Mietvertrag nur in wenigen Ausnahmesituationen kündigen. Eine davon ist der Wunsch, die Wohnung selbst zu nutzen. Ist der Mieter aber schon betagt und in seinem Kiez verwurzelt, so ist die Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen, meint das LG Berlin. Darüber hinaus beschäftigten sich die Gerichte damit, ob eine Bedrohung des Vermieters im Internet zur Kündigung berechtigt, ob ein Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen schweigen darf und unter welchen Umständen der Vermieter der Untervermietung zustimmen muss. Außerdem hat sich der BGH umfassend zur Indexmiete und ihrer Erhöhung geäußert.
Konzept
Ausgewiesene Mietrechtsexperten sichten, gewichten und erläutern die für die Praxis wesentlichen Urteile des BGH, der OLG (einschließlich KG) sowie der Mietenkammern des LG Berlin und der Berliner AG der letzten drei Monate und neue Gesetze. Die Teilnehmer sollen regelmäßig einen kompletten Überblick über alle aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und praktische Umsetzungshinweise erhalten. Alle Seminarteilnehmer können bis 14 Tage vorher schriftlich Fragen stellen und Themenvorschläge an die Referenten richten.
Seminarinhalt
Kündigung/Vertragsende
■ Eigenbedarf bei altem Mieter■ Kein Anspruch gegen Mitmieter auf Kündigung
■ Bedrohung des Vermieters im Internet
■ Wohnungsrückgabe in knallbunt
■ Unerlaubte Untervermietung
Betriebskosten
■ Neu entstehende Betriebskosten■ Treppenreinigung bei Mietern im EG
■ Rügefrist auch bei Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
■ Keine Rückforderung, wenn Einbehaltung möglich gewesen wäre
Modernisierung und Instandhaltung
■ Auch schlechter Zustand vertragsgemäß■ Beweispflicht bei Schäden
■ Kein Schadensersatz ohne Beseitigung
■ Schweigen auf Duldungsaufforderung
■ Isolierglas- statt Kastenfenstern
■ Keine Mieterhöhung für Sozialhilfeempfänger?
■ Instandhaltungspflicht des Vermieters für vom Mieter gekaufte Luxusergänzungen
COVID
■ Keine Vertragsanpassung bei Betriebsunterbrechungsversicherung■ Corona-Maßnahmen kein Mietmangel
Untervermietungserlaubnis
■ Kein Anspruch bei Vorkenntnis?■ Nur mit Nutzungskonzept?
■ Nach Auszug eines Mieters
Datenschutz
■ Hausverwaltung muss Vermieterdaten offenlegen■ Schon die Sammlung von Mietverträgen ist eine Datenverarbeitung nach DSGVO
■ Auskunftsanspruch nach DSGVO auch für interne Vermerke
Sonstiges
■ Indexmieterhöhung nach BGH■ Konkurrenzschutz auch ohne Klausel?
■ Abtretung an Conny
■ Mietspiegel 2021 als Begründungsmittel?
■ Schönheitsreparaturklausel unwirksam: nach Bedarf bei Abnutzung durch Mieter
■ Nutzung als Zweitwohnung kein „vorübergehender Gebrauch“
Referenten
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Hans-Joachim Beck (VRiFG a. D.) gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
15. September 2021 14.30 bis 18.00 Uhr Berlin
15. September 2021 14.30 bis 18.00 Uhr Berlin