Der Berliner Mietspiegel 2021
Wegen des Mietendeckels diesmal nur Inflationsausgleich Seminarziele
Zwar ist Anfang 2020 der – inzwischen gekippte – Berliner Mietendeckel in Kraft getreten und hat den freien Wohnungsmarkt zugunsten planwirtschaftlicher Vorgaben quasi beendet. Trotzdem wurde auch in diesem Jahr, im Hinblick auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels, der Mietspiegel 2019 fortgeschrieben. Diesmal kam es allerdings aufgrund des MietenWoG nicht zu einer Erhebung, sondern lediglich zu einer – im Gesetz vorgesehenen – Indexierung nach dem Lebenshaltungskostenindex. Wie der Mietspiegel anzuwenden und mit der Mietpreisbremse umzugehen ist erläutern Hans-Joachim Beck und Matthias Vogt.
Seminarinhalt
1. Der Berliner Mietspiegel 2021
Aufgrund des Berliner Mietendeckels gibt es seit dem 23. Februar 2020 in Berlin de facto keine preisfreien Wohnungen mehr.■ Wie wurde trotzdem ein Mietspiegel erstellt?
■ Wie vertrauenswürdig sind die Werte?
■ Wer hat den Mietspiegel anerkannt?
■ Qualifizierter oder einfacher Mietspiegel?
2. Mietspiegel und Mieterhöhung
Generelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB■ Einhaltung der Kappungsgrenze (anrechenbare und nicht anrechenbare Mieterhöhung)
■ Einhaltung der Wartefrist
■ Einsatz des Mietspiegels zur formalen Begründung der Mieterhöhung: Welche Angaben sind zwingend, welche nicht?
■ Einsatz der Orientierungshilfe schon beim Erhöhungsverlangen sinnvoll?
■ Sonderproblem Bruttomiete: Wie wird auf die Nettomiete umgerechnet?
■ Angabe und Berücksichtigung von Drittmitteln
■ Mieterhöhung bei strittiger Wohnfläche
■ Äußere Form der Mieterhöhung (Textform, Schriftform, Adressierung bei Mietermehrheiten, Abgabe der Erklärung als Stellvertreter)
■ Sicherstellung des beweiskräftigen Zugangs der Erhöhungserklärung
■ Die Fristenregelungen (Zustimmungsfrist, Klagefrist)
■ kein Recht des Mieters zum Widerruf einer bereits erteilten Zustimmung
3. Mietpreisbremse
■ Ermittlung der zulässigen Neuvertragsmiete (ortsübliche Miete + 10 %)■ Wie kann/darf ein Vermieter vorgehen?
■ Jeder Spannenwert als Ausgangspunkt erlaubt?
■ Zwingende Anwendung der Orientierungshilfe?
■ Oberwertüberschreitung möglich?
■ Mietspiegel überhaupt anwendbar?
■ Ermittlung auch aus Vergleichswohnungen?
Durchführung
Das Seminar findet auf der Online-Plattform Zoom (www.zoom.us) statt. Die Registrierung bei Zoom ist kostenlos. Eine Webcam ist nicht erforderlich, ein Mikrofon wird empfohlen.
Referenten
VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienene „Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019“ mitverfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
RA Matthias Vogt war viele Jahre Mieterberater und Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel.
VRiFG a. D. Hans-Joachim Beck hat u. a. das im Grundeigentum-Verlag erschienene „Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019“ mitverfasst und gilt als einer der besten Wissensvermittler in Deutschland.
RA Matthias Vogt war viele Jahre Mieterberater und Mitglied der Arbeitsgruppe Mietspiegel.
Zielgruppe
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Hausverwalter, Wohnungseigentumsverwalter, Vermieter, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3 Stunde gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
Dienstag11. Mai 2021 von 10:00 bis 13:30 Uhr online (zoom)
Gebühr
175€ zzgl. 19 % MwSt.
Dienstag
Gebühr
175€ zzgl. 19 % MwSt.