Crashkurs: Geschäftsraumvermietung
Grundlagenwissen für Einsteiger und Fortgeschrittene Seminarziele
Die Gerichte wie auch die Öffentlichkeit gehen im Mietrecht vielfach von einem Informationsgefälle zwischen Mieter und Vermieter aus. Während der Vermieter als knallharter Profi gilt, wird der Mieter in der Regel als unbedarfter Laie angesehen. Insbesondere bei der Vermietung von Gewerberäumen kann diese Vorstellung der Realität schnell diametral entgegenstehen, etwa wenn ein Privatvermieter Geschäftsräume an eine große Ladenkette vermietet.
In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten im Umgang mit Gewerbemietverhältnissen, insbesondere in gemischt genutzten Immobilien, in denen Geschäftsräume und Wohnungen vermietet werden. Denn die beiden Vermietungsformen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich, etwa wenn es um Befristungen oder Betriebskosten geht. In Zeiten sinkender Leerstände und steigender Gewerbemieten wächst auch das Streitpotential zwischen den Vertragsparteien. Daneben haben öffentlichkeitswirksame Proteste gegen Kündigungen von Geschäften oder Vereinsräumen das Gewerbemietrecht und insbesondere dessen Unterschiede zum Wohnungsmietrecht in der letzten Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Vermieter und Verwalter sind daher gut beraten, die wichtigsten Fallstricke, aber auch die Unterschiede zum Wohnraummietrecht zu kennen.
In der Praxis bestehen häufig Unsicherheiten im Umgang mit Gewerbemietverhältnissen, insbesondere in gemischt genutzten Immobilien, in denen Geschäftsräume und Wohnungen vermietet werden. Denn die beiden Vermietungsformen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich, etwa wenn es um Befristungen oder Betriebskosten geht. In Zeiten sinkender Leerstände und steigender Gewerbemieten wächst auch das Streitpotential zwischen den Vertragsparteien. Daneben haben öffentlichkeitswirksame Proteste gegen Kündigungen von Geschäften oder Vereinsräumen das Gewerbemietrecht und insbesondere dessen Unterschiede zum Wohnungsmietrecht in der letzten Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Vermieter und Verwalter sind daher gut beraten, die wichtigsten Fallstricke, aber auch die Unterschiede zum Wohnraummietrecht zu kennen.
Seminarinhalt
Gewerbe oder Wohnen?
■ Abgrenzung: Wann liegt ein Wohn- und wann ein Geschäftsraummietverhältnis vor?■ Wie sind Mischmietverhältnisse zu bewerten
■ Wann liegt eine Zweckentfremdung vor?
Formular-Mietvertrag
■ Laufzeit und Befristung, Optionen■ Wann muss ein Vertrag in Schriftform geschlossen werden?
■ Anforderungen an die Schriftform, Fallstricke und Konsequenzen
■ Was ist bei mietvertraglich vereinbarten Umbaumaßnahmen des Vermieters zu beachten?
■ In welchem Umfang ist eine Übertragung der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht oder deren Kosten auf den Mieter möglich?
■ Gibt es Besonderheiten bei den Schönheitsreparaturen?
■ Was ist bei der Umlage von Nebenkosten zu beachten und wo liegen die Unterschiede zum Wohnraummietrecht?
› Welche Nebenkostenarten können genau umgelegt werden?
■ Vertraglicher und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz und Konkurrenzschutzausschluss
Mängel und andere Streitfälle
■ Richtiger Ausschluss des Minderungsrechts■ Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts und der Aufrechnungsmöglichkeiten des Mieters
■ Unterwerfung in die sofortige Vollstreckung
› Wann ist sie sinnvoll?
› Welche Risiken und Nachteile bestehen für den Vermieter?
■ Mietanpassungsmöglichkeiten
■ Was gibt es bei Mietereinbauten zu beachten?
■ Wie hoch darf die Kaution sein?
■ Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?
Ausblick
■ Gesetzesvorhaben im Bereich des Gewerbemietrechts› Anspruch des Mieters auf Verlängerung
› Schutz von Gewerbemietern
› Mietbegrenzungen
› Gewerbemietspiegel
Referentin
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Sandra Walburg (RAin) ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Sozietät CZINK WALBURG & Kollegen
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Rechtsanwälte, Mietsachbearbeiter, Hausverwalter, Syndizi von Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, Berater von Hauseigentümer- und Mietervereinen
Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B)
Termin | Ort | Zeit
18. Februar 2020, 9.00 bis 13.00 Uhr, Zoom
18. Februar 2020, 9.00 bis 13.00 Uhr, Zoom