Letzte Ausfahrt Umwandlung
Bundesregierung und Bundesrat wollen Eigentumsbildung erschweren Seminarziele
Vermietern in Berlin wird zunehmend die Luft abgeschnürt: Nach fünf Jahren Mietpreisbremse wird Ende Februar der Mietendeckel in Kraft treten und – sollte er nicht für verfassungswidrig erklärt werden – viele Vermieter dazu zwingen, die Mieten zu senken. Daneben torpediert eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen die Wirtschaftlichkeit der Vermietung in ganz Deutschland: Ausdehnung des Bezugszeitraums für die Ermittlung der ortsüblichen Miete, Atomisierung der Modernisierungsumlage, geforderter Wegfall der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, Ausweitung des Milieuschutzes. Wer heute Wohnungen vermietet, blickt in eine ganz ungewisse Zukunft.
Nun will die Bundesregierung den angeschlagenen Vermietern auch den letzten Ausweg abschneiden und die Umwandlung in Wohnungseigentum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt erschweren und unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Daneben läuft auch eine Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Bremen, die die Umwandlung von Wohnungen in Milieuschutzgebieten deutlich erschweren soll, indem eine der wichtigsten Ausnahmeregelungen (Veräußerung nur an Mieter) gestrichen wird.
Wer die letzte Chance zur Umwandlung nutzen will, muss sich beeilen. Wie dabei vorzugehen ist erläutert RAuN Dr. Egbert Kümmel.
Wer die letzte Chance zur Umwandlung nutzen will, muss sich beeilen. Wie dabei vorzugehen ist erläutert RAuN Dr. Egbert Kümmel.
Seminarinhalt
Bundesweites Umwandlungsverbot
■ Pläne der Bundesregierung■ Bundesratsinitiative
Schritt1: Wo ist eine Umwandlung überhaupt noch zulässig?
■ Berliner Umwandlungsverbot● örtlicher Geltungsbereich
● zeitlicher Geltungsbereich
● Welche Aufteilungsvorgänge sind betroffen?
■ Gesetzliche Ausnahmen vom Umwandlungsverbot
● Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
● Nachlassgrundstücke und Wohnungseigentumsbegründung zugunsten von Miterben oder Vermächtnisnehmern
● Begründung zur eigenen Nutzung und Veräußerung an Familienangehörige
● bereits vorab verkaufte Wohnungen mit Vormerkung im Grundbuch
● siebenjährige Selbstverpflichtung zum Verkauf nur an Mieter
Schritt 2: Was alles abzuarbeiten ist
■ Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan● Sinn und Zweck
● Beantragung
● Voraussetzungen der Abgeschlossenheit
● Zweckbestimmung
● Sondernutzungsrechte
● Garagen und Stellplätze
■ Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
● Miteigentumsanteile
● Sonder- und Gemeinschaftseigentum
● Wohnungs- oder Teileigentum
● Keller, Stellplätze etc.
● Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
● Instandhaltung und Instandsetzung
● Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum
● Modernisierungsmaßnahmen und Anpassungen an den Stand der Technik
● Instandhaltungsrücklage
● Wirtschaftsplan
● Jahresabrechnung
● Stimmrecht
● Eigentümerversammlung
● Verwalter
● Beirat
● Übernahme von Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen
● Veräußererzustimmung
● Untergemeinschaften
● Heizung
● Aufzug
● Öffnungsklausel
● künftiger Dachausbau
Referent
RAuN Dr. Egbert Kümmel (Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbB). Der Referent gehört zu den Besten seines Fachs in Deutschland und ist ein durch zahlreiche Fachveröffentlichungen ausgewiesener WEG-Experte.
RAuN Dr. Egbert Kümmel (Wanderer und Partner Rechtsanwälte PartG mbB). Der Referent gehört zu den Besten seines Fachs in Deutschland und ist ein durch zahlreiche Fachveröffentlichungen ausgewiesener WEG-Experte.
Zielgruppe
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Berufseinsteiger, Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Eigentümer, Vermieter- und Mieterberater Dieses Seminar ist eine Weiterbildung im Zeitumfang von 3,5 Stunden gem. § 34 Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV (Anlage 1 B – Verwalter)
Termin | Ort | Zeit
18. März 2020, 9:00 bis 13:00 Uhr, Berlin
18. März 2020, 9:00 bis 13:00 Uhr, Berlin